Entscheiderrisiko
Organmitglieder eines Unternehmens (Geschäftsführer, Vorstände usw.) unterliegen dem weitreichenden
Haftungsmaßstab der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes.
Bereits leichteste Fahrlässigkeit bei Missachtung dieser weitreichenden Sorgfaltspflichten kann Schadenersatzansprüche in
erheblichem Umfang auslösen. Möglich sind sowohl Außenansprüche durch Dritte als auch Innenansprüche des eigenen
Unternehmens.
Hinzu kommt, dass Organmitglieder im Rahmen der gesamtschuldnerischen Haftung oft auch für Pflichtverletzungen ihrer
Kollegen einstehen müssen. Gesetze wie das KonTraG, die Finanzmarktförderungsgesetze und das neue
Umweltschadensgesetz erhöhen diese Anforderungen und sind das Ergebnis einer sich ständig verschärfenden Entwicklung.
Wollen sich die Organe gegen eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme gerichtlich wehren, kann sich dies insbesondere im
Ausland als problematisch und sehr kostenintensiv erweisen.
Wir unterstützen Unternehmensleiter dabei das Risiko zu bewerten und geeignete Lösungen zur Absicherung des
finanziellen Risikos zu implementieren.
Date:
Januar 1, 2020
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